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   VG Neustadt, 24.06.2015 - 3 K 662/14.NW   

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https://dejure.org/2015,17122
VG Neustadt, 24.06.2015 - 3 K 662/14.NW (https://dejure.org/2015,17122)
VG Neustadt, Entscheidung vom 24.06.2015 - 3 K 662/14.NW (https://dejure.org/2015,17122)
VG Neustadt, Entscheidung vom 24. Juni 2015 - 3 K 662/14.NW (https://dejure.org/2015,17122)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 13 Abs 4 S 3 PBefG, § 54a PBefG
    Beurteilung der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes durch die Personenbeförderungsbehörde

  • verkehrslexikon.de

    Zur Beurteilung der Funktionsfähigkeit eines örtlichen Taxengewerbes auf der Grundlage der in einem nach § 13 Abs. 4 Satz 3 PBefG eingerichteten Beobachtungszeitraum gewonnenen Erkenntnisse über die Situation dieses Gewerbes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Funktionsfähigkeit eines örtlichen Taxengewerbes auf der Grundlage der in einem eingerichteten Beobachtungszeitraum gewonnenen Erkenntnisse über die Situation dieses Gewerbes

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Taxikonzession bei Gefährdung der Funktionsfähigkeit des bestehenden Taxigewerbes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Taxikonzession bei Gefährdung der Funktionsfähigkeit des bestehenden Taxigewerbes

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 31.01.2008 - 3 B 77.07

    Zur Prognosebildung und zur Ermessensausübung bei der Vergabe von

    Auszug aus VG Neustadt, 24.06.2015 - 3 K 662/14
    Die gerichtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der auf eine Prognose gestützten Versagung der Taxigenehmigung hat dabei auf die Sachlage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen; denn es geht um die Verpflichtung der Behörde zur Erteilung einer Genehmigung, auf die ein Rechtsanspruch besteht, wenn keine Versagungsgründe vorliegen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Mai 2007 - 13 A 3388/03 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 3 B 77.07 -, beide in juris).

    Gefordert ist demnach eine prognostische Einschätzung der Genehmigungsbehörde über die Zahl der ohne Gefahr für die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes höchstens zuzulassenden Taxis, also eine Prognose dazu, welche Zahl neuer Taxis das örtliche Taxengewerbe "verträgt", ohne in seiner vom öffentlichen Verkehrsinteresse her zu bestimmenden Funktionsfähigkeit bedroht zu sein (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 3 B 77.07 -, juris, unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 7. September 1989 - 7 C 44/88 u.a. - BVerwGE 82, 295 ff.).

    Das Gericht darf dabei die Sache nicht in der Weise "entscheidungsreif" machen, dass es die der Behörde obliegende prognostische Einschätzung selbst trifft, oder die Grundlagen für eine rechtmäßige Prognose ermittelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2008, a.a.O., Rn. 8 ff.).

  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    Auszug aus VG Neustadt, 24.06.2015 - 3 K 662/14
    Das Bundesverfassungsgericht hat dies für den Taxenverkehr bejaht (vgl. Beschluss vom 8. Juni 1960 - 1 BvL 53/55 u.a. -, BVerfGE 11, 168).

    Die Gefahr einer Übersetzung des Gewerbes mit der Folge ruinösen, das Taxengewerbe in seiner Existenz bedrohenden Wettbewerbs muss vielmehr konkret beweisbar eingetreten oder nach der sorgfältig begründeten Beurteilung der Verwaltungsbehörde in drohende Nähe gerückt sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1960, a.a.O., S. 191).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VG Neustadt, 24.06.2015 - 3 K 662/14
    Denn objektive Zulassungsschranken für den Zugang zu einem Beruf, wie hier für den Beruf des Taxenunternehmers, sind verfassungsrechtlich (Art. 12 Abs. 1 GG) nur zulässig, wenn sie zum Schutz eines überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes notwendig sind (vgl. z. B. BVerfG, Urteil vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 -, BVerfGE 7, 377, 406).
  • BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 94.86

    Zum behördlichen Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung einer Bedrohung der

    Auszug aus VG Neustadt, 24.06.2015 - 3 K 662/14
    Das Gericht kann die getroffene Entscheidung daher nur daraufhin überprüfen, ob die Behörde den maßgebenden Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt sowie die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte erkannt hat und ob die Prognose der Behörde über den möglichen Verlauf der wirtschaftlichen Entwicklung erkennbar fehlerhaft ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. November 1981 -7 C 57.79 -, BVerwGE 64, 238, 242, und vom 15. April 1988 - 7 C 94.86 -, BVerwGE 79, 208, 213).
  • BVerwG, 07.09.1989 - 7 C 44.88

    Zur Prognosebildung hinsichtlich der Funktionsfähigkeit des örtlichen

    Auszug aus VG Neustadt, 24.06.2015 - 3 K 662/14
    Gefordert ist demnach eine prognostische Einschätzung der Genehmigungsbehörde über die Zahl der ohne Gefahr für die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes höchstens zuzulassenden Taxis, also eine Prognose dazu, welche Zahl neuer Taxis das örtliche Taxengewerbe "verträgt", ohne in seiner vom öffentlichen Verkehrsinteresse her zu bestimmenden Funktionsfähigkeit bedroht zu sein (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 3 B 77.07 -, juris, unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 7. September 1989 - 7 C 44/88 u.a. - BVerwGE 82, 295 ff.).
  • BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 57.79

    Zur Versagung einer Kraftdroschkengenehmigung wegen Bedrohung der Existenz des

    Auszug aus VG Neustadt, 24.06.2015 - 3 K 662/14
    Das Gericht kann die getroffene Entscheidung daher nur daraufhin überprüfen, ob die Behörde den maßgebenden Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt sowie die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte erkannt hat und ob die Prognose der Behörde über den möglichen Verlauf der wirtschaftlichen Entwicklung erkennbar fehlerhaft ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. November 1981 -7 C 57.79 -, BVerwGE 64, 238, 242, und vom 15. April 1988 - 7 C 94.86 -, BVerwGE 79, 208, 213).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1998 - 13 B 1488/97

    Straßenverkehrsrecht: Taxiunternehmern im Zusammenhang mit der Überprüfung der

    Auszug aus VG Neustadt, 24.06.2015 - 3 K 662/14
    Zwar können die Genehmigungsbehörden im Rahmen eines eingerichteten Beobachtungszeitraums nach § 54a PBefG von den Taxiunternehmern (zutreffende) Angaben verlangen ( OVG NRW, Beschluss vom 3. Februar 1998 - 13 B 1488/97 -, juris, Rn. 7):.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2007 - 13 A 3388/03

    Erteilung einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit einer Taxe; Abbau von

    Auszug aus VG Neustadt, 24.06.2015 - 3 K 662/14
    Die gerichtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der auf eine Prognose gestützten Versagung der Taxigenehmigung hat dabei auf die Sachlage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen; denn es geht um die Verpflichtung der Behörde zur Erteilung einer Genehmigung, auf die ein Rechtsanspruch besteht, wenn keine Versagungsgründe vorliegen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Mai 2007 - 13 A 3388/03 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 3 B 77.07 -, beide in juris).
  • BVerwG, 29.09.1970 - VII B 22.70
    Auszug aus VG Neustadt, 24.06.2015 - 3 K 662/14
    Die Genehmigungsbehörde muss in einem angemessenen Zeitabstand prüfen, ob infolge von Veränderungen der Umstände, die für die Frage der Existenzbedrohung des gesamten örtlichen Taxengewerbes bedeutsam sind, weitere Genehmigungen in welcher Zahl erteilt werden können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. September 1970 - BVerwG 7 B 22.70 -, VRS 40, 303 [305]).
  • VG Neustadt, 24.06.2015 - 3 K 879/13

    Keine weiteren Taxikonzessionen in Ludwigshafen am Rhein

    Auszug aus VG Neustadt, 24.06.2015 - 3 K 662/14
    Mit der Erteilung weiterer neun Taxigenehmigungen - unter Außerachtlassung der Wartelisten, aber Berücksichtigung des Begehrens in dem Klageverfahren 3 K 879/13.NW - würde die Anzahl der Taxikonzessionen auf 83 steigen.
  • VG Karlsruhe, 20.04.2017 - 3 K 2922/16

    Anspruch auf Erteilung von zehn Genehmigungen für den Verkehr mit Taxen im Bezirk

    Im Hinblick auf das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 54a Abs. 1 Nr. 2 PBefG dürfte die Behörde die Erteilung von Auskünften bei realistischer Betrachtung aber kaum erzwingen können (so ebenfalls VG Neustadt a. d. W., Urt. v. 24.06.2015 - 3 K 662/14.NW -, juris Rn. 62).
  • VG Freiburg, 21.11.2019 - 6 K 1753/17

    Erteilung von Taxikonzessionen

    Es genügt dabei eine von der Behörde konkret zu belegende Gefahr, dass die Erteilung weiterer Genehmigungen zu schwerwiegenden Mängeln in der Verkehrsbedienung durch Taxis führen kann, z. B. derart, dass die Existenzfähigkeit von Betrieben allgemein nur unter übermäßiger, die Verkehrssicherheit gefährdender Einsatzzeit der Fahrer oder nur unter Einsatz unterbezahlter Gelegenheitsfahrer mit ähnlichen Gefahren für die Verkehrssicherheit oder die ansonsten zuverlässige Verkehrsbedienung gesichert werden kann (VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 24.06.2015 - 3 K 662/14.NW -, Rn. 37, juris).
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